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Bericht
des Aufsichtsrates |
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Im Geschäftsjahr 2004 hat der Aufsichtsrat der
Höft & Wessel AG die Geschäftsführung des Vorstandes
intensiv begleitet. Er hat sich dabei mit Geschäftsstrategie
und -politik, der aktuellen Markt- und Ertragssituation sowie der
Finanzierung der Unternehmensaktivitäten befasst. Die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen, Satzung und Geschäftsordnung wurden
konsequent beachtet. Darüber hinaus erfolgte die freiwillige
Selbstbindung im Rahmen der seit mehreren Jahren installierten und
im Berichtsjahr weiter entwickelten Corporate Governance. Der Aufsichtsrat
hat sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich und ausführlich
in Aufsichtsratssitzungen berichten lassen. Er war an Entscheidungen
von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen maßgeblich
beteiligt. Bei den Geschäften und Maßnahmen des Vorstandes,
bei denen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung, Entscheidungen
des Aufsichtsrates erforderlich waren, hat der Aufsichtsrat in seinen
Sitzungen oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens Beschlüsse
gefasst und dies entsprechend aktenkundig dokumentiert.
An der Aufsichtsratssitzung, in der der Jahresabschluss festgestellt
wurde, nahmen die Abschlussprüfer teil.
Der Aufsichtsrat hat auf der Basis sorgfältiger Vorprüfung
durch seine einzelnen Mitglieder und den Bilanzausschuss den Jahresabschluss,
den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht eingehend
erörtert. Dabei beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich
mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Unabhängigkeit
des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages
an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte
und der Honorarvereinbarung.
Diese Arbeiten bildeten gleichzeitig die Basis für die Vorbereitung
der jährlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates über die
vom Vorstand aufzustellenden kurzfristigen und mittelfristigen Unternehmensplanungen.
Dies erfolgt im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat zu überwachende
Planeinhaltung und die Analyse von Planabweichungen.
Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus
trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand regelmäßig
zu Informations- und Konsultationsgesprächen.
Neben dem Beratungs- und Überwachungsschwerpunkt hinsichtlich
der Geschäftsentwicklung des Unternehmens waren insbesondere
die folgenden Aufgabenstellungen relevant:
- Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig mit der Entwicklung
der zum Konzernverbund gehörenden Einzelgesellschaften befasst.
- Der Aufsichtsrat hat in geschäftspolitisch schwierigen
Situationen mit dem Vorstand ausführlich diskutiert und nach
eingehender Erörterung den Vorstandsbeschlüssen zugestimmt,
bzw. ergänzende Aktivitäten veranlasst. Dies gilt insbesondere
für die Unternehmen des englischen Teilkonzerns, da dort
weitreichende Veränderungen initiiert wurden.
- Der Aufsichtsrat befasste sich mit der aktuellen Einschätzung
zu Risiken aus allgemeiner Marktentwicklung, Gesetzes- und Nachfrageveränderungen
sowie zu Risiken allgemeinen Charakters. Auch hier galt das spezifische
Augenmerk des Aufsichtsrates der Situation des englischen Unternehmensteils.
- Der Aufsichtsrat hat sich laufend mit der Finanzierungs- und
Liquiditätssituation befasst und die vom Vorstand zu ergreifenden
Maßnahmen eingehend erörtert und gebilligt.
- Der Aufsichtsrat hat den permanenten Prozess zur Optimierung
des Kerngeschäftes und die operative Finanz-, Personal- und
Beständeplanung und deren Realisierung weiterhin konsequent
begleitet.
- In Fortsetzung und Anwendung der Compliance-Standards hat der
Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes entgegen genommen.
Dabei wurde die unternehmensspezifische Corporate Governance weiter
entwickelt. Die Grundlagen der Corporate Governance bei Höft
& Wessel wurden von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend erörtert.
Ziel war es, die normative Grundordnung des Führungs- und
Kontrollsystems des Konzerns im Hinblick auf den Deutschen Corporate
Governance Kodex der Regierungskommission vom 26. Februar
2002 frühzeitig auf die Höft & Wessel AG anzuwenden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel haben die
Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß
§§ 161 AktG, 15 EG AktG erklärt und die Entsprechenserklärung
über die Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich
gemacht.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Bericht über
die Lage des Konzerns für das Jahr 2004 sind von dem auf der
Hauptversammlung gewählten und durch den Aufsichtsrat beauftragten
Abschlussprüfer, der Counsel Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
intensiv befasst. Er hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch
die Abschlussprüfer angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2005 den Jahresabschluss
und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
für das Jahr 2004 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vorstand die
nach § 91 Aktiengesetz erforderlichen Maßnahmen getroffen
hat und, dass das Risikofrüherkennungssystem von Höft &
Wessel grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand
der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Führungskräften
und Mitarbeitern für ihren besonderen Einsatz und Erfolg im Jahre
2004.
Hannover, den 25. April 2005
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann
Vorsitzender
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