Höft & Wessel --- Geschäftsbericht 2004
  Bericht des Aufsichtsrates  
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  Im Geschäftsjahr 2004 hat der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG die Geschäftsführung des Vorstandes intensiv begleitet. Er hat sich dabei mit Geschäftsstrategie und -politik, der aktuellen Markt- und Ertragssituation sowie der Finanzierung der Unternehmensaktivitäten befasst. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, Satzung und Geschäftsordnung wurden konsequent beachtet. Darüber hinaus erfolgte die freiwillige Selbstbindung im Rahmen der seit mehreren Jahren installierten und im Berichtsjahr weiter entwickelten Corporate Governance. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich und ausführlich in Aufsichtsratssitzungen berichten lassen. Er war an Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen maßgeblich beteiligt. Bei den Geschäften und Maßnahmen des Vorstandes, bei denen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung, Entscheidungen des Aufsichtsrates erforderlich waren, hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens Beschlüsse gefasst und dies entsprechend aktenkundig dokumentiert.

An der Aufsichtsratssitzung, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, nahmen die Abschlussprüfer teil.

Der Aufsichtsrat hat auf der Basis sorgfältiger Vorprüfung durch seine einzelnen Mitglieder und den Bilanzausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht eingehend erörtert. Dabei beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung.

Diese Arbeiten bildeten gleichzeitig die Basis für die Vorbereitung der jährlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates über die vom Vorstand aufzustellenden kurzfristigen und mittelfristigen Unternehmensplanungen. Dies erfolgt im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat zu überwachende Planeinhaltung und die Analyse von Planabweichungen.
Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand regelmäßig zu Informations- und Konsultationsgesprächen.

Neben dem Beratungs- und Überwachungsschwerpunkt hinsichtlich der Geschäftsentwicklung des Unternehmens waren insbesondere die folgenden Aufgabenstellungen relevant:
  • Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig mit der Entwicklung der zum Konzernverbund gehörenden Einzelgesellschaften befasst.

  • Der Aufsichtsrat hat in geschäftspolitisch schwierigen Situationen mit dem Vorstand ausführlich diskutiert und nach eingehender Erörterung den Vorstandsbeschlüssen zugestimmt, bzw. ergänzende Aktivitäten veranlasst. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen des englischen Teilkonzerns, da dort weitreichende Veränderungen initiiert wurden.

  • Der Aufsichtsrat befasste sich mit der aktuellen Einschätzung zu Risiken aus allgemeiner Marktentwicklung, Gesetzes- und Nachfrageveränderungen sowie zu Risiken allgemeinen Charakters. Auch hier galt das spezifische Augenmerk des Aufsichtsrates der Situation des englischen Unternehmensteils.

  • Der Aufsichtsrat hat sich laufend mit der Finanzierungs- und Liquiditätssituation befasst und die vom Vorstand zu ergreifenden Maßnahmen eingehend erörtert und gebilligt.

  • Der Aufsichtsrat hat den permanenten Prozess zur Optimierung des Kerngeschäftes und die operative Finanz-, Personal- und Beständeplanung und deren Realisierung weiterhin konsequent begleitet.

  • In Fortsetzung und Anwendung der Compliance-Standards hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes entgegen genommen.

    Dabei wurde die unternehmensspezifische Corporate Governance weiter entwickelt. Die Grundlagen der Corporate Governance bei Höft & Wessel wurden von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend erörtert. Ziel war es, die normative Grundordnung des Führungs- und Kontrollsystems des Konzerns im Hinblick auf den Deutschen Corporate Governance Kodex der Regierungskommission vom 26. Februar 2002 frühzeitig auf die Höft & Wessel AG anzuwenden. Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel haben die Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §§ 161 AktG, 15 EG AktG erklärt und die Entsprechenserklärung über die Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns für das Jahr 2004 sind von dem auf der Hauptversammlung gewählten und durch den Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Counsel Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers intensiv befasst. Er hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2005 den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Jahr 2004 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vorstand die nach § 91 Aktiengesetz erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und, dass das Risikofrüherkennungssystem von Höft & Wessel grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Führungskräften und Mitarbeitern für ihren besonderen Einsatz und Erfolg im Jahre 2004.

Hannover, den 25. April 2005

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann

Vorsitzender