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Bericht
des Aufsichtsrates |
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Im Geschäftsjahr 2003 hat der Aufsichtsrat der Höft &
Wessel AG die Geschäftsführung des Vorstandes intensiv begleitet.
Er hat sich dabei mit Geschäftsstrategie und -politik, der aktuellen
Markt- und Ertragssituation sowie der Finanzierung der Unternehmensaktivitäten
befasst. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, Satzung und Geschäftsordnung
wurden konsequent beachtet. Darüber hinaus erfolgte die freiwillige
Selbstbindung im Rahmen der seit mehreren Jahren installierten und
im Berichtsjahr weiter entwickelten Corporate Governance. Der Aufsichtsrat
hat sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich und ausführlich
in Aufsichtsratssitzungen berichten lassen. Er war an Entscheidungen
von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen maßgeblich
beteiligt. Bei den Geschäften und Maßnahmen des Vorstandes,
bei denen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung, Entscheidungen
des Aufsichtsrates erforderlich waren, hat der Aufsichtsrat in seinen
Sitzungen oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens Beschlüsse
gefasst und dies entsprechend aktenkundig dokumentiert.
An der Aufsichtsratssitzung, in der der Jahresabschluss festgestellt
wurde, nahmen die Abschlussprüfer teil.
Der Aufsichtsrat hat auf der Basis sorgfältiger Vorprüfung
durch seine einzelnen Mitglieder und den Bilanzausschuss den Jahresabschluss,
den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht eingehend
erörtert. Dabei beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich
mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Unabhängigkeit
des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages
an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte
und der Honorarvereinbarung.
Diese Arbeiten bildeten gleichzeitig die Basis für die Vorbereitung
der jährlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates über die
vom Vorstand aufzustellenden kurzfristigen und mittelfristigen Unternehmensplanungen.
Dies erfolgt im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat zu überwachende
Planeinhaltung und die Analyse von Planabweichungen.
Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus
trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand regelmäßig
zu Informations- und Konsultationsgesprächen.
Neben dem Beratungs- und Überwachungsschwerpunkt der Geschäftsentwicklung
des Unternehmens waren insbesondere die folgenden Aufgabenstellungen
abzuwickeln:
- Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig mit der Entwicklung
der zum Konzernverbund gehörenden Unternehmen und über
potenzielle Kooperationspartner befasst.
- Der Aufsichtsrat hat in kritischen Situationen mit dem Vorstand
ausführlich diskutiert und nach eingehender Erörterung
den Vorstandsbeschlüssen zugestimmt.
- Der Aufsichtsrat befasste sich mit der aktuellen Einschätzung
zu Risiken aus allgemeiner Marktentwicklung, Gesetzes- und Nachfrageveränderungen
sowie zu Risiken allgemeinen Charakters.
- Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der Finanzierungs- und
Liquiditätssituation befasst und die vom Vorstand zu ergreifenden
Maßnahmen eingehend erörtert und gebilligt.
- Der Aufsichtsrat hat den permanenten Prozess zur Optimierung
des Kerngeschäftes und die operative Finanz-, Personal- und
Beständeplanung und deren Realisierung eingehend erörtert.
- In Fortsetzung und Anwendung der Compliance-Standards hat der
Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes entgegen genommen.
Dabei wurde die unternehmensspezifische Corporate Governance weiter
entwickelt. Die Grundlagen der Corporate Governance bei Höft
& Wessel wurden von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend erörtert.
Ziel war es, die normative Grundordnung des Führungs- und
Kontrollsystems des Konzerns im Hinblick auf den Deutschen Corporate
Governance Kodex der Regierungskommission vom 26. Februar
2002 frühzeitig auf die Höft & Wessel AG anzuwenden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG haben
die Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß
§§ 161 AktG, 15 EG AktG erklärt und die Entsprechenserklärung
über die Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich
gemacht.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Bericht über
die Lage des Konzerns für das Jahr 2003 sind von dem auf der
Hauptversammlung gewählten und durch den Aufsichtsrat beauftragten
Abschlussprüfer, der Counsel Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
intensiv befasst. Er hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch
die Abschlussprüfer angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2004 den Jahresabschluss
und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
für das Jahr 2003 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vorstand die
nach § 91 Aktiengesetz erforderlichen Maßnahmen getroffen
hat und, dass das Risikofrüherkennungssystem von Höft &
Wessel grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand
der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Führungskräften
und Mitarbeitern für ihren besonderen Einsatz und Erfolg im Jahre
2003.
Hannover, den 26. April 2004
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann
Vorsitzender |
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