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"Wir haben den von der Höft &
Wessel AG, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Aufstellung und Inhalt
des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortlichkeit des Vorstands
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss
den International Financial Reporting Standards (IFRS) entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften
und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International
Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen
Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und
Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung
mit den IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie
der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht
zusammen mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt
die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem
bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der
Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach
deutschem Recht erfüllen."
Hamburg, den 7. April 2004
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COUNSEL TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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Michael Griem
(Wirtschaftsprüfer)
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Kai Andersen
(Wirtschaftsprüfer)
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