Einleitung
§ 15 WpHG Ad-hoc-Mitteilungen
Director's Dealings
Hauptversammlung 2007
Kalender 2007
Geschäftsbericht 2006
Quartalsberichte 2007
Geschäftsbericht 2007
Beabsichtigte Änderung der
Satzung
Allgemeine Hinweise |
| Einleitung |
Nach § 10 des am
1. Juli 2005 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 20. Januar
2007 zuletzt geänderten Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal
jährlich dem Publikum ein Dokument ("Jährliches
Dokument") zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen
enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den
vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher
Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung
gestellt hat. Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zu hinterlegen. Die Höft & Wessel AG hat sich für
die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf
ihrer Website entschieden, um den Zugang zu den Daten zu erleichtern. |
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§
15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilungen |
20.08.07
Höft & Wessel und Deutsche Bahn beschließen langjährigen
Liefervertrag
von über 3.200 Ticketautomaten
01.03.07
Höft & Wessel
meldet Umsatzverschiebung ins neue Geschäftsjahr |
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| Director's
Dealings |
§ 15a
WpHG Director's Dealings Mitteilungen |
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| Hauptversammlung
2007 |
Einberufung
der Hauptversammlung |
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| Kalender
2007 |
Unternehmenskalender
2007 |
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| Geschäftsbericht
2006 |
Geschäftsbericht
2006 .pdf / 950K
Annual Report
2006 .pdf / 925K |
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| Quartalsberichte
2007 |
9-Monatsbericht .pdf
/ 96K
6-Monatsbericht .pdf
/ 79K
3-Monatsbericht .pdf
/ 76K |
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| Geschäftsbericht
2007 |
Geschäftsbericht
2007 .pdf / 1,24 MB
Annual
Report 2007 .pdf / 1.24 MB |
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| Beabsichtigte Änderung
der Satzung |
Mitteilung gemäß § 30c WpHG über
eine beabsichtigte Änderung der Satzung der Höft & Wessel
Aktiengesellschaft
Wir beabsichtigen den § 20 unserer Satzung ändern zu
lassen:
1. bisherige Fassung
§ 20 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
2. neue Fassung
§ 20 Bekanntmachungen, Übermittlung von Informationen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft ist berechtigt,
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Aktionären
im Wege der Datenfernübertragung Informationen zu übermitteln. |
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| Allgemeine
Hinweise |
Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink
oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig
sein sollte, halten wir die Informationen in gedruckter Form zur
kostenlosen Ausgabe für Sie bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen, die in diesem jährlichen
Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, möglicherweise
nicht mehr aktuell sind. |
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