Bericht des Aufsichtsrates
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  Im Geschäftsjahr 2002 hat der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG die Geschäftsführung des Vorstandes intensiv begleitet. Er hat sich dabei mit Geschäftsstrategie und -politik, der aktuellen Markt- und Ertragssituation sowie der Finanzierung der Unternehmensaktivitäten befasst. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, Satzung und Geschäftsordnung wurden konsequent beachtet. Darüber hinaus erfolgte die freiwillige Selbstbindung im Rahmen der seit mehreren Jahren installierten und im abgelaufenen Jahr weiter entwickelten Corporate Governance. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich und ausführlich in Aufsichtsratssitzungen berichten lassen. Der Aufsichtsrat war an Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen maßgeblich beteiligt. Bei den Geschäften und Maßnahmen des Vorstandes, bei denen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung Entscheidungen des Aufsichtrates erforderlich waren, hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen oder im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens Beschlüsse gefasst und dies entsprechend aktenkundig dokumentiert.

In fünf ordentlichen Sitzungen am 21. März 2002, 24. April 2002, 18. Juni 2002, 29. August 2002 und am 19. November 2002 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -perspektive mit dem Vorstand eingehend erörtert und beraten. Zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fand am 31. Januar 2002 eine außerordentliche Sitzung statt. An der Aufsichtsratssitzung vom 24. April 2002, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, nahmen die Abschlussprüfer teil.

Gemäß seinem Auftrag bereitete der Bilanzausschuss im wesentlichen die Beschlüsse des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2002 vor. Als ständige Mitglieder des Bilanzausschusses des Aufsichtsrates haben die Herren Dr. Martin Künnemann und Michael Höft fungiert. An den Sitzungen des Bilanzausschusses am 4. und 15. April 2003 nahmen die Abschlussprüfer teil. In den Aufsichtsratssitzungen wurde jeweils über die Schwerpunktthemen des Bilanzausschusses informiert. Der Aufsichtsrat hat sodann auf Basis der Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes diskutiert. Dabei beschäftigte der Aufsichtsrat sich ausführlich mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung.

Diese Arbeiten bildeten gleichzeitig die Basis für die Vorbereitung der jährlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates über die vom Vorstand aufzustellenden kurzfristigen und mittelfristigen Unternehmensplanungen. Dies erfolgt im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat zu überwachende Planeinhaltung und die Analyse von Planabweichungen.

Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand regelmäßig zu Informations- und Konsultationsgesprächen. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden daraufhin ausführlich schriftlich vorinformiert, so dass sie sich auf die Aufsichtsratssitzungen entsprechend qualifiziert vorbereiten konnten. Im Einzelfall haben Aufsichtsratsmitglieder nicht an einer Aufsichtsratssitzung teilgenommen. Herr Marco Hahn hat mit Wirkung zum 9. August 2002 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates bei der Höft & Wessel AG niedergelegt und daher an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2002 teilgenommen. Im Zuge der Umstrukturierung der Capital Stage AG ist Herr Hahn zum Vorstandsvorsitzenden berufen worden und trägt mit der Reduzierung seiner Aufsichtsratsmandate den gestiegenen zeitlichen Anforderungen Rechnung.
Neben dem Beratungs- und Überwachungsschwerpunkt von Geschäftsentwicklungen des Unternehmens waren insbesondere die folgenden Aufgabenstellungen abzuwickeln:

 
Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über die Entwicklung der zum Konzernverbund gehörenden Unternehmen und über potenzielle Kooperationspartner berichten lassen.
   
Der Aufsichtsrat hat in kritischen Situationen mit dem Vorstand ausführlich diskutiert und nach eingehender Erörterung den Vorstandsbeschlüssen zugestimmt.
   
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat laufend über die aktuelle Einschätzung zu Risiken aus allgemeiner Marktentwicklung, Gesetzes- und Nachfrageveränderungen sowie zu Risiken allgemeinen Charakters.
   
Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der Finanzierungs- und Liquiditätssituation befasst und die vom Vorstand zu ergreifenden Maßnahmen eingehend erörtert und gebilligt.
   
In Fortsetzung und Anwendung der freiwilligen Compliance-Standards hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes entgegen genommen. Informiert wurde über Aktivitäten des Aufsichtsrates, des Vorstandes und der weiteren Primärinsidergruppen und die unternehmensinternen Regeln für Eigengeschäfte und Interessenkonflikte. Dabei wurde die unternehmensspezifische Corporate Governance weiter entwickelt. Die Grundlagen der Corporate Governance bei Höft & Wessel wurden von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend erörtert. Ziel war es, die normative Grundordnung des Führungs- und Kontrollsystems des Konzerns im Hinblick auf den Deutschen Corporate Governance Kodex der Regierungskommission vom 26. Februar 2002 frühzeitig auf die Höft & Wessel AG anzuwenden. Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG haben die Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §§ 161 AktG 15 EG AktG erklärt und die Entsprechenserklärung über die Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
   
Der Aufsichtsrat hat den permanenten Prozess zur Optimierung des Kerngeschäftes und die operative Finanz-, Personal- und Beständeplanung und deren Realisierung eingehend erörtert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns für das Jahr 2002 sind von dem auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2002 gewählten und durch den Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Counsel Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

  In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Höft & Wessel AG am 03. März 2003 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Vortrag des Vorstandes über den erheblichen Verlust der Gruppe sowie mit den notwendigen bilanziellen Abwertungen und der Bildung von Rückstellungen befasst. Ab 2003 sollen jedoch dauerhaft die Ergebnisziele der Gruppe erreicht werden.

Der Aufsichtsrat hat ferner mit dem Vorstand Aufgabenstellungen für das laufende Jahr erörtert. Dazu gehören die Sicherstellung der Liquidität, die Verbesserung interner Prozesse, die Einführung einer Kostenträgerrechnung, weitere Kostensenkungen, Stärkung der Akquisitionskraft zur langfristigen Sicherung der Unternehmensbasis, Steuerung des Services über Maßzahlen und die Sicherung ausreichender Kapazitäten in Controlling und Rechnungswesen.

Die Abschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Auf Basis der Vorprüfung durch den Bilanzausschuss erfolgte eine ausführliche Erörterung im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und als das Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2003 den Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Jahr 2002 gebilligt und damit festgestellt.

Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der Vorstand die nach § 91 Aktiengesetz erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem von Höft & Wessel grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstandes erhoben. Er hat sich im Konsens mit dem Bilanzausschuss dem Ergebnis der Prüfung der Abschlussprüfer angeschlossen. Die Abschlussprüfer haben an den Beratungen des Aufsichtsrates teilgenommen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Führungskräften und Mitarbeitern für ihren besonderen Einsatz im Jahre 2002.

Hannover, den 5. Mai 2003

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann
Vorsitzender