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Bericht
des Aufsichtsrates |
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Im Geschäftsjahr 2002 hat der Aufsichtsrat
der Höft & Wessel AG die Geschäftsführung des
Vorstandes intensiv begleitet. Er hat sich dabei mit Geschäftsstrategie
und -politik, der aktuellen Markt- und Ertragssituation sowie der
Finanzierung der Unternehmensaktivitäten befasst. Die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen, Satzung und Geschäftsordnung wurden
konsequent beachtet. Darüber hinaus erfolgte die freiwillige
Selbstbindung im Rahmen der seit mehreren Jahren installierten und
im abgelaufenen Jahr weiter entwickelten Corporate Governance. Der
Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich
und ausführlich in Aufsichtsratssitzungen berichten lassen.
Der Aufsichtsrat war an Entscheidungen von grundlegender Bedeutung
für das Unternehmen maßgeblich beteiligt. Bei den Geschäften
und Maßnahmen des Vorstandes, bei denen nach Gesetz, Satzung
und Geschäftsordnung Entscheidungen des Aufsichtrates erforderlich
waren, hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen oder im Wege des
schriftlichen Umlaufverfahrens Beschlüsse gefasst und dies
entsprechend aktenkundig dokumentiert.
In fünf ordentlichen Sitzungen am 21. März 2002, 24. April
2002, 18. Juni 2002, 29. August 2002 und am 19. November 2002 hat
der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -perspektive
mit dem Vorstand eingehend erörtert und beraten. Zusätzlich
zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fand am 31. Januar 2002
eine außerordentliche Sitzung statt. An der Aufsichtsratssitzung
vom 24. April 2002, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde,
nahmen die Abschlussprüfer teil.
Gemäß seinem Auftrag bereitete der Bilanzausschuss im
wesentlichen die Beschlüsse des Aufsichtsrates zur Feststellung
des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2002 vor. Als ständige
Mitglieder des Bilanzausschusses des Aufsichtsrates haben die Herren
Dr. Martin Künnemann und Michael Höft fungiert. An den
Sitzungen des Bilanzausschusses am 4. und 15. April 2003 nahmen
die Abschlussprüfer teil. In den Aufsichtsratssitzungen wurde
jeweils über die Schwerpunktthemen des Bilanzausschusses informiert.
Der Aufsichtsrat hat sodann auf Basis der Vorprüfung des Jahresabschlusses,
des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes
diskutiert. Dabei beschäftigte der Aufsichtsrat sich ausführlich
mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Unabhängigkeit
des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages
an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte
und der Honorarvereinbarung.
Diese Arbeiten bildeten gleichzeitig die Basis für die Vorbereitung
der jährlichen Entscheidungen des Aufsichtsrates über
die vom Vorstand aufzustellenden kurzfristigen und mittelfristigen
Unternehmensplanungen. Dies erfolgt im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat
zu überwachende Planeinhaltung und die Analyse von Planabweichungen.
Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus
trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand
regelmäßig zu Informations- und Konsultationsgesprächen.
Die Aufsichtsratsmitglieder wurden daraufhin ausführlich schriftlich
vorinformiert, so dass sie sich auf die Aufsichtsratssitzungen entsprechend
qualifiziert vorbereiten konnten. Im Einzelfall haben Aufsichtsratsmitglieder
nicht an einer Aufsichtsratssitzung teilgenommen. Herr Marco Hahn
hat mit Wirkung zum 9. August 2002 sein Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrates bei der Höft & Wessel AG
niedergelegt und daher an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen
im Jahr 2002 teilgenommen. Im Zuge der Umstrukturierung der Capital
Stage AG ist Herr Hahn zum Vorstandsvorsitzenden berufen worden
und trägt mit der Reduzierung seiner Aufsichtsratsmandate den
gestiegenen zeitlichen Anforderungen Rechnung.
Neben dem Beratungs- und Überwachungsschwerpunkt von Geschäftsentwicklungen
des Unternehmens waren insbesondere die folgenden Aufgabenstellungen
abzuwickeln:
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Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig
über die Entwicklung der zum Konzernverbund gehörenden
Unternehmen und über potenzielle Kooperationspartner berichten
lassen. |
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Der Aufsichtsrat hat in kritischen Situationen
mit dem Vorstand ausführlich diskutiert und nach eingehender
Erörterung den Vorstandsbeschlüssen zugestimmt. |
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Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat laufend
über die aktuelle Einschätzung zu Risiken aus allgemeiner
Marktentwicklung, Gesetzes- und Nachfrageveränderungen
sowie zu Risiken allgemeinen Charakters. |
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Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der Finanzierungs-
und Liquiditätssituation befasst und die vom Vorstand zu
ergreifenden Maßnahmen eingehend erörtert und gebilligt. |
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In Fortsetzung und Anwendung der freiwilligen
Compliance-Standards hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes
entgegen genommen. Informiert wurde über Aktivitäten
des Aufsichtsrates, des Vorstandes und der weiteren Primärinsidergruppen
und die unternehmensinternen Regeln für Eigengeschäfte
und Interessenkonflikte. Dabei wurde die unternehmensspezifische
Corporate Governance weiter entwickelt. Die Grundlagen der Corporate
Governance bei Höft & Wessel wurden von Aufsichtsrat
und Vorstand eingehend erörtert. Ziel war es, die normative
Grundordnung des Führungs- und Kontrollsystems des Konzerns
im Hinblick auf den Deutschen Corporate Governance Kodex der
Regierungskommission vom 26. Februar 2002 frühzeitig auf
die Höft & Wessel AG anzuwenden. Vorstand und Aufsichtsrat
der Höft & Wessel AG haben die Abweichungen vom Deutschen
Corporate Governance Kodex gemäß §§ 161
AktG 15 EG AktG erklärt und die Entsprechenserklärung
über die Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich
gemacht. |
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Der Aufsichtsrat hat den permanenten Prozess
zur Optimierung des Kerngeschäftes und die operative Finanz-,
Personal- und Beständeplanung und deren Realisierung eingehend
erörtert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss
sowie der Bericht über die Lage des Konzerns für das
Jahr 2002 sind von dem auf der Hauptversammlung am 18. Juni
2002 gewählten und durch den Aufsichtsrat beauftragten
Abschlussprüfer, der Counsel Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden.
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In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung
der Höft & Wessel AG am 03. März 2003 hat sich der
Aufsichtsrat ausführlich mit dem Vortrag des Vorstandes über
den erheblichen Verlust der Gruppe sowie mit den notwendigen bilanziellen
Abwertungen und der Bildung von Rückstellungen befasst. Ab
2003 sollen jedoch dauerhaft die Ergebnisziele der Gruppe erreicht
werden.
Der Aufsichtsrat hat ferner mit dem Vorstand Aufgabenstellungen
für das laufende Jahr erörtert. Dazu gehören die
Sicherstellung der Liquidität, die Verbesserung interner Prozesse,
die Einführung einer Kostenträgerrechnung, weitere Kostensenkungen,
Stärkung der Akquisitionskraft zur langfristigen Sicherung
der Unternehmensbasis, Steuerung des Services über Maßzahlen
und die Sicherung ausreichender Kapazitäten in Controlling
und Rechnungswesen.
Die Abschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Auf Basis der Vorprüfung
durch den Bilanzausschuss erfolgte eine ausführliche Erörterung
im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die
Abschlussprüfer angeschlossen und als das Ergebnis seiner eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2003 den Jahresabschluss
und Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns
für das Jahr 2002 gebilligt und damit festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der Vorstand die
nach § 91 Aktiengesetz erforderlichen Maßnahmen getroffen
hat und dass das Risikofrüherkennungssystem von Höft &
Wessel grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand
der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu
erkennen.
Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen
gegen die Erklärungen des Vorstandes erhoben. Er hat sich im
Konsens mit dem Bilanzausschuss dem Ergebnis der Prüfung der
Abschlussprüfer angeschlossen. Die Abschlussprüfer haben
an den Beratungen des Aufsichtsrates teilgenommen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Führungskräften
und Mitarbeitern für ihren besonderen Einsatz im Jahre 2002.
Hannover, den 5. Mai 2003
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann
Vorsitzender
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